Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.0 Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen der

Schöner Wohnen Consulting GmbH

und ihren Kunden Anwendung. Jegliche anders lautende Bedingungen der Kunden sind nur verbindlich, soweit sie schriftlich abgefasst und von einem hierzu bevollmächtigten Vertreter der Schöner Wohnen Consulting GmbH ausdrücklich bestätigt und unterzeichnet worden sind.

1.2 Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren vorbehaltlose Umsetzung.

2.0 Preise

2.1 Sämtliche Katalog- oder Listenpreise sind unverbindlich. Eine Anpassung an die Tagespreise bleibt bis zur Auftragsbestätigung vorbehalten.

2.2 Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen und wird auf den Fakturen separat ausgewiesen.

3.0 Lieferbedingungen

3.1 Die Kosten für Transport, Regie- und Kranarbeiten, Wartezeiten und Ablad (Kran und Hebebühne) sind in den Preisen nicht inbegriffen und werden nach dem gültigen Tarif bei der Fakturierung verrechnet.

Diese Ansätze gelten für Lieferungen zum Magazin, zur Baustelle oder Bahn-Talstation, gute Zufahrt für grosse Lastwagen vorausgesetzt. Für Transporte in Berggebiete kann ein Zuschlag erhoben werden. Ausnahmen bilden Lieferungen ab Werk zu schriftlich vereinbarten Ab-Werk-Preisen.

Die Schöner Wohnen Consulting GmbH behält sich vor, diese Tarife jederzeit, namentlich bei Schwankungen des Treibstoffpreises und bei Veränderungen der LSVA oder aus anderen sachlichen Gründen, anzupassen bzw. neue Tarife einzuführen. Tariferhöhungen oder neu eingeführte Tarife gelten mit Bestellung der betroffenen Ware durch den Kunden als genehmigt.

3.2 Wird die Ware durch den Kunden abgeholt, gehen Nutzen und Gefahr an der Ware mit der Abholung auf den Kunden über. Bei Ware, die versendet bzw. geliefert werden soll (inkl. Franko-Sendungen), gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über, wenn die Ware zur Versendung bzw. Lieferung abgegeben oder verladen worden ist.

3.3 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Schöner Wohnen Consulting GmbH

3.4 Die Schöner Wohnen Consulting GmbH ist berechtigt, für Waren den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 f. ZGB bei der zuständigen Behörde am Domizil des Kunden eintragen zu lassen. Nach der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenkosten wird die Schöner Wohnen Consulting GmbH den eingetragenen Eigentumsvorbehalt löschen lassen.

3.5 Die in Rechnung gestellten Ladungsträger (Paletten usw.) und Verpackungen sind mit der Warenfaktura zu bezahlen.

3.6 Die Schöner Wohnen Consulting GmbH lehnt Ansprüche auf Schadenersatz, auf Auflösung des Vertrages oder auf Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung, insbesondere aber nicht ausschließlich infolge Warenmangels in den Fabriken oder vorübergehender Lagerknappheit sowie im Falle verspäteter Ablieferung rechtzeitig versandter Güter, ab. Ausgenommen sind Fälle, in denen die Schöner Wohnen Consulting GmbH ein schweres Verschulden an der Lieferverspätung trifft. Die Haftung für Folgeschäden und/oder indirekte Schäden wird in jedem Fall wegbedungen.

3.7 Die Waren werden durch die Schöner Wohnen Consulting GmbH selbst oder durch ein von der Schöner Wohnen Consulting GmbH beauftragtes Transportunternehmen an die vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert. Wird keine Lieferadresse angegeben, gilt der Sitz des Kunden als Lieferort.

Der vom Empfänger der Ware bezeichnete Abladeort muss für die Fahrzeuge der Schöner Wohnen Consulting GmbH oder des beauftragten Transportunternehmens leicht zu erreichen sein. Beim Ablad wird die Ware neben das Fahrzeug auf den Boden gestellt. Für den Weitertransport ist der Empfänger der Ware verantwortlich.

Beim Ablad der Waren hat der Empfänger der Ware die notwendige Mithilfe zu stellen. Die Schöner Wohnen Consulting GmbH stellt Wartezeiten nach dem jeweils gültigen Tarif in Rechnung.

Die Ware gilt mit Ablad als ordnungsgemäß übergeben, wenn die Lieferung avisiert wurde, auch wenn der Kunde oder eine von ihm beauftrage Person nicht anwesend ist.

Transportschäden sind der Schöner Wohnen Consulting GmbH innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Annahme der Ware schriftlich mitzuteilen.

3.8 Die durch den Annahmeverzug des Kunden entstehenden Mehrkosten (z.B. Lagerung von Ware) gehen zu Lasten des Kunden.

4.0 Gewährleistung und Haftung

4.1 Die Haftung der Schöner Wohnen Consulting GmbH ist beschränkt auf Mängel an der Ware, die nachweisbar auf einen von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretenden Umstand zurückzuführen sind. Die Schöner Wohnen Consulting GmbH schließt darüber hinaus jegliche vertragliche sowie außervertragliche Haftung oder Garantie aus, unter Vorbehalt von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie unter Vorbehalt der Haftung aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Produktehaftpflichtgesetz. Die Schöner Wohnen Consulting GmbH übernimmt unter Vorbehalt allfälliger zwingender gesetzlicher Bestimmungen keinerlei Haftung für Fabrikations- oder Materialfehler für von Drittherstellern bezogene Waren.

4.2 Bei unsorgfältigem Transport, unsachgemäßer Verwendung oder Behandlung, fehlerhafter Verarbeitung oder Montage durch den Kunden oder Dritte, bei natürlicher Abnützung, bei übermäßiger Beanspruchung, Nichtbeachtung von Vorschriften oder Gebrauchsanweisungen, mangelhaften Bauarbeiten, ungeeignetem Baugrund, falscher oder unsachgemäßer Wartung, unsachgemäßer Lagerung oder Änderungen bzw. Eingriffen an der Ware sowie in ähnlichen Fällen wird jegliche vertragliche und außervertragliche Haftung der Schöner Wohnen Consulting GmbH ausgeschlossen.

4.3 Unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen, schließt die Schöner Wohnen Consulting GmbH jegliche vertragliche sowie außervertragliche Haftung für Folgeschäden und indirekte Schäden aus.

4.4 Bei Mängeln, für welche die Schöner Wohnen Consulting GmbH gemäß obenstehenden Bestimmungen haftet, behebt sie die Mängel oder ersetzt die beanstandete Ware kostenlos, wobei der Entscheid, ob eine Nachbesserung oder eine Ersatzlieferung erfolgt, im freien Ermessen der Schöner Wohnen Consulting GmbH liegt. Weitergehende Haftungsansprüche werden soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.

4.5 Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen müssen spätestens innert einer (1) Woche nach erfolgter Übernahme der Ware schriftlich bei derjenigen Verkaufsstelle geltend gemacht werden, bei der der Kunde die Ware bestellt hat.

Versteckte Mängel müssen spätestens innert einer (1) Woche nach ihrer Entdeckung schriftlich bei der betreffenden Verkaufsstelle geltend gemacht werden. Die Mängel sind genau zu bezeichnen. Wird die Mängelrüge nicht innert den angeführten Fristen erhoben, gilt die Ware als genehmigt.

4.6 Beanstandete Ware darf unter keinen Umständen eingebaut werden. Bei Missachtung trägt der Kunde sämtliche Kosten, inklusive Folgeschäden.

4.7 Beanstandungen der gelieferten Ware befreien den Kunden nicht von der Pflicht zur termingerechten Zahlung.

4.8 Jegliche Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ablauf von einem (1) Jahr seit Übernahme der Ware. Dies gilt auch dann, wenn Mängel einer Sache, die bestimmungsgemäß in ein unbewegliches Werk integriert worden ist, die Mangelhaftigkeit des Werkes verursacht haben. Bei Waren, die für den privaten Gebrauch bestimmt sind, verjähren die Gewährleistungsansprüche mit Ablauf von zwei (2) Jahren.

5.0 Zahlungsbedingungen

5.1 Es gelten die auf der Faktura angegebenen Zahlungskonditionen.

5.2 Zahlungsort ist Zürich. Alle Zahlungen sind an den Hauptsitz der Schöner Wohnen Consulting GmbH zu leisten. WIR wird gemäß den gültigen Bestimmungen angenommen.

5.3 Nach Ablauf der auf den Fakturen angegebenen Zahlungsfrist befindet sich der Kunde in Verzug und hat einen Verzugszins gemäß Ziffer 5.5 zu bezahlen. Zwecks Gleichbehandlung aller Kunden werden unberechtigte Skontoabzüge nachbelastet.

5.4 Wird ein Kunde von der Schöner Wohnen Consulting GmbH betrieben, gerät er in Konkurs oder wird die Forderung der Schöner Wohnen Consulting GmbH in einen Nachlassvertrag einbezogen, fallen sämtliche von der Schöner Wohnen Consulting GmbH gewährten Vergünstigungen dahin. Im Falle der Betreibung eines Kunden durch Schöner Wohnen Consulting GmbH wird die gesamte Forderung inkl. Verzugszins und Kosten ohne vorgängige Mahnung unmittelbar zur Zahlung fällig.

5.5 Bei verspäteter Zahlung wird ab Verfalldatum ein marktüblicher Verzugszins berechnet, welcher durch die Schöner Wohnen Consulting GmbH festgelegt wird, jedoch mindestens 5 % beträgt.

5.6 Für Materialbezüge unter einem Netto-Warenwert von CHF 200.– pro Monat, die nicht bar bezahlt werden, kann die Schöner Wohnen Consulting GmbH einen Kleinmengenzuschlag von CHF 20.– in Rechnung stellen.

5.7 Bei Vorliegen besonderer Gegebenheiten behält sich die Schöner Wohnen Consulting GmbH vor, Barzahlung, Sicherstellung oder Bezahlung vor Ablauf der ordentlichen Zahlungsfrist zu verlangen.

5.8 Kunden, die ihre Kreditlimite überzogen haben, oder die mit ihren Zahlungen in Verzug sind, können mit sofortiger Wirkung, ohne besondere Mitteilung, für weitere Lieferungen auf Kredit gesperrt und beim Betreibungsamt registriert werden.

6.0 Datenschutz

6.1 Der Schutz der Kundendaten erfolgt strikt im Rahmen der in der Schweiz geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz. Die ihr von den Kunden zur Verfügung gestellten Daten sowie die von ihr im Rahmen ihrer digitalen Angebote erhobenen Daten nutzt die Schöner Wohnen Consulting GmbH in Übereinstimmung mit ihren Datenschutzrichtlinien (abrufbar unter www.swcc.ch), welche integrierenden Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden.

7.0 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

7.1 Verträge, für welche die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, unterstehen schweizerischem Recht.

7.2 Gerichtsstand ist Zürich. Die Schöner Wohnen Consulting GmbH ist auch berechtigt, Kunden an deren Wohnsitz/Sitz oder an jedem anderen zuständigen Gericht einzuklagen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gültig ab 1.1.2020

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